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AGB

Reisen

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Übermittlung eines Buchungsauftrages bieten Sie uns den verbindlichen Abschluss eines Vertrages. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Anmelder übernimmt die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zusendung unserer Bestätigung zustande.

2. Leistungen und Preise
Für den Reisevertrag verbindlich sind, die auf der Bestätigung aufgeführten Leistungen. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn Sie nach Vertragschluss notwendig und von uns herbeigeführt werden, jedoch nur so fern diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FREIRAUM FOTOGRAFIE ist berechtigt den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu ändern, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, behördlichen Abgaben wie Flughafen- oder Hafengebühren oder, der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine Preisänderung ist nur in dem Verhältnis möglich, wie sich nach Vertragsschluss geänderte Kostenfaktoren auf den Reisepreis auswirken. Über eine solche Preisänderung informieren wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor Reiseantritt. Bei einer Reisepreiserhöhung von mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3. Zahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung und Sicherungsschein bei Ihnen ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises fällig, zuzüglich der Prämien für eine über uns abgeschlossene Versicherung. Die Restzahlung ist bis zu 28 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Abreise. Bei der Buchung von Flügen können die Höhe der Anzahlung, sowie die Zahlungsfristen in Abhängigkeit von den Ausstellungsfristen und Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft erheblich von den angegebenen Zahlungsfristen abweichen. So fern dies bei Buchung bekannt ist informieren wir Sie darüber vor Vertragsschluss.

4. Rücktritt durch den Kunden
Sie können bis zum Reisebeginn durch eine schriftliche Kündigung vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen.

Die Rücktrittspauschale beträgt:

    Bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
    Vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 40%
    Vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 60%
    Vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 80%
    Vom 6. bis 1.Tag vor Reisebeginn 90%
    Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Wir erfüllen Ihre Umbuchungswünsche vor Reisebeginn gerne soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluss des Reisevertrages dazu entschließen eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für den Mehraufwand leider eine Gebühr von EUR 50,- pro Person berechnen.

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir behalten uns vor, bis 2 Wochen vor Reiseantritt von dem Reisevertrag zurückzutreten wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den gesamten Reisepreis zurück. Wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter oder Leistungsträger die Durchführung der Reise erheblich stört oder sich grob vertragswidrig verhält, so hat der Veranstalter das Recht dem Teilnehmer fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Reisepreises bleibt dem Veranstalter erhalten. Eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Teilnehmer gutgeschrieben.

Aufhebung des Vertrages wegen besonderer Umstände. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Reiseteilnehmer hat seine Kündigung an den Veranstalter zu richten. Der Veranstalter hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Der Veranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Reisenden zurück zu befördern. Die anfallenden Mehrkosten muss der Reisende tragen.

6. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfallspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für:

    die gewissenhafte Vorbereitung der Reise.
    die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
    die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.
    die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, sofern der Veranstalter selbst die Leistung erbringt.

Ist der Veranstalter lediglich Vermittler fremder Leistungen so haftet er nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistung selbst.

Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Abkommen  oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Veranstalter gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen
Der Veranstalter haftet nicht für Mängel der Beförderung im Flugzeug, für Flugausfälle, Umbuchungen, Verspätungen, Unfälle und sonstige Mängel in der Beförderung, wie Verlust, Beschädigung oder Verspätete Auslieferung des Reisegepäcks.

7. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich dem Reiseleiter Vorort zu melden, damit sofortige Abhilfe erfolgen kann, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.

8. Einreise-, Pass-, und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu
Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch grobes schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweils diplomatischen Vertretungen, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn der Veranstalter hat die Verzögerung grob fahrlässig herbeigeführt. Alle Nachteile, insbesondere Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Lasten des Reisenden.

9. Insolvenzschutz
Freiraum hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen anfallen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstr.1 65193 Wiesbaden.

10. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, sowie der vorliegenden Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Alle Personenbezogenen Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, sind gem. Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allg. Gerichtsstand im Inland haben oder nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Reiseveranstalters maßgebend.


Workshops

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Übermittlung eines Buchungsauftrages bieten Sie uns den verbindlichen Abschluss eines Vertrages. Die Anmeldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Anmelder übernimmt die Vertragspflichten aller von ihm angemeldeten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Zusendung unserer Bestätigung zustande.

2. Zahlung
Mit Eingang unserer Workshopbestätigung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 50% des Workshop-Preises fällig, Die Restzahlung ist bis zu 28 Tage vor Workshopbeginn zu entrichten.

3. Rücktritt durch den Kunden
Sie können bis zum Workshopbeginn durch eine schriftliche Kündigung vom Workshop-Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts ist der Veranstalter berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen.

Die Rücktrittspauschale beträgt:

    Bis 30 Tage vor Workshopbeginn 50%
    Vom 29. bis zum Tag des Workshopbeginns und bei Nichtteilnahme am Workshop 100%

4. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wir behalten uns vor, bis 2 Wochen vor Workshopbeginn von dem Vertrag zurückzutreten wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde erhält den gesamten Workshop-Preis zurück.

5. Insolvenzschutz
Bei Fotoworkshops entfällt der Insolvenzschutz, da nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Letzter AGB Update: 13. Februar 2015

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